Du hast noch Kabelfernsehen, dessen Kosten dir laut Mietvertrag als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden? Dann solltest du unbedingt weiterlesen, denn ab dem 01.07.2024 fällt das sogenannte TV-Privileg!
Das TV-Privileg bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung, die den Zugang zu Kabelfernsehen in Mietwohnungen betrifft. Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine Änderung in Kraft, die besagt, dass Vermieter ihren Mietern den Zugang zu Kabelfernsehen nicht mehr ohne Zustimmung des Mieters verweigern dürfen.
Bisher konnten Vermieter in vielen Fällen entscheiden, welchen Kabelanbieter sie in ihren Gebäuden nutzen, und die Kosten für den Kabelanschluss auf die Nebenkosten umlegen, unabhängig davon, ob die Mieter den Dienst tatsächlich nutzen wollten oder nicht.
Mit dem neuen Gesetz müssen Vermieter die Zustimmung der Mieter einholen, bevor sie einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen und die Kosten auf die Mieter umlegen können. Diese Änderung gibt den Mietern mehr Kontrolle über ihre Ausgaben und ermöglicht es ihnen, den Kabelanbieter zu wählen, der ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Für Mieter bedeutet dies mehr Freiheit bei der Auswahl ihres Kabelanbieters und möglicherweise niedrigere Nebenkosten, wenn sie sich entscheiden, auf Kabelfernsehen zu verzichten. Kabelfernsehanbieter müssen sich auf mehr Wettbewerb einstellen und möglicherweise attraktivere Angebote und Preise anbieten, um Kunden zu gewinnen oder zu halten.
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Ich werde dir auf dieser Seite in den nächsten Monaten attraktive Alternativ-Angebote zeigen. Vor allem die großen Streaming-Anbieter stehen bereits bereit für den Kampf um die ca. 12 Millionen potentiellen Neukunden. Da dürften so manche Schnäppchen dabei sein!